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Genießbar oder abgelaufen und wie man den Unterschied erkennt 

 

MHD bedeutet Mindesthaltbarkeitsdatum und gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der Herstellende garantieren kann, dass das ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Um auf Nummer sicher zu gehen und sich vor Reklamationen zu schützen, setzen Hersteller:innen das MHD oft sehr früh an.

In den meisten Fällen ist das ungeöffnete Lebensmittel nach Ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatums aber noch absolut genießbar und kann ganz normal verzehrt werden.

Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum, welches den letzten Tag angibt, an dem das Lebensmittel ohne Gesundheitsgefahr noch genießbar ist. Das Verbrauchsdatum finden wir nur auf sehr leicht verderblichen Produkten, wie Fisch oder Frischfleisch. Dieses Datum sollte unbedingt eingehalten werden!

Vielfach herrscht der Glaube vor, dass ein Produkt mit überschrittenem MHD entsorgt werden muss. Das Wegwerfen „abgelaufener“ Lebensmittel macht etwa 6% des gesamten jährlichen Lebensmittelabfalls in deutschen Privathaushalten aus. Etwa die Hälfte der entsorgten Produkte wären noch genießbar gewesen, oft handelt es sich dabei um Milchprodukte.
Weltweit landen rund 40% aller erzeugten Lebensmittel in der Tonne! Diese Lebensmittelverluste sind global für 10% aller jährlichen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Eine nachhaltige und klimaschonende Ernährung bedeutet also auch, sich mit dem MHD auseinanderzusetzen und einen guten und angstfreien Umgang damit zu finden.

Dabei kann man sich auf seine eigenen 5 Sinne meist gut verlassen – kleine Mengen können probiert, inspiziert und gerochen werden, ohne, dass man gesundheitliche Schäden fürchten muss.
Schmeckt das Lebensmittel noch so, wie man es gewohnt ist und hat es auch keine äußerlichen Verderbnisspuren wie Schimmel, Flecken, Schlieren oder faulige Stellen, kann man es problemlos auch nach Ablauf des MHD verzehren. Nur bei besonders leicht verderblichen Lebensmitteln, wie Fisch oder Frischfleisch sollte, wie bereits erwähnt, das Verbrauchsdatum eingehalten werden.

 

Faustregel:

Mindesthaltbarkeitsdatum – Mach den Check!


Verbrauchsdatum – Wirf es weg!

Wie kann in der Kita-Küche mit dem MHD umgegangen werden?

Der Umgang mit dem MHD sollte in jeder Kita intern klar abgesprochen werden, denn es gibt keine konkrete rechtliche Regelung. Die Sicherheit der betreuten Kinder steht natürlich an erster Stelle, sodass es sinnvoll ist, genau hinzuschauen und unterschiedliche Produkte individuell zu behandeln.

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln, wie Milchprodukten muss z.B. die konsequente Einhaltung der Kühlkette gewährleistet und dokumentiert sein. Trockene Lebensmittel dagegen sind oft mehrere Wochen bis sogar Jahre nach Ablauf des MHD noch genießbar und können nach genauer Inspektion auf Schädlinge oder Schimmel in der Küche verkocht werden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine hilfreiche und anschauliche Übersicht mit zahlreichen Lebensmitteln erstellt, die dabei hilft, die jeweilige Haltbarkeit besser einzuschätzen. Auch Tipps zur optimalen Lagerung werden dort gegeben.

Es lohnt sich in jeder Hinsicht, wenn Küchenkräfte und Leitungsperson in der Kita sich zusammen setzen um zu entscheiden, wie genau mit abgelaufenen Lebensmitteln umgegangen wird.

Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen spart nämlich nicht nur CO2 ein, sondern auch Geld!

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